Donnerstag, 15. November 2012

Abgemahnt! Google und der Datenschutz.

Google wurde Abgemahnt!

Google ist nicht so sicher wie wir denken denn Google wurde wegen unzureichender Datenschutzerklärung abgemahnt . Noch vor ca. zwei Monaten erzählte mir ein guter Bekannter er würde alles über Google erledigen. Seine Dokumente bearbeitet er bei Google Docs, er nutzt Google Plus, hat ein Gmail Konto einen Online-Speicher usw. Eben alles was so anfällt erledigt er über Google.

Ich hatte schon länger bedenken mein Google plus Account zum Beispiel mit meinem Blogger Profil zu verknüpfen, weil meine Gerätekennung und meine Telefonnummer ebenfalls mit meinem Google Profil verknüpft werden sollten. Das ist mir alles zu offenherzig, sorry. Im übrigen habe ich heraus gelesen das Google berechtigt ist alle meine Daten (aus allen Diensten die ich von Google nutze) für alle Zwecke zu verwenden.
Nicht gut..

Mein Zögern war also nicht unberechtigt denn Google hat bereits seit einigen Wochen eine Klage am Hals wegen unverständlicher Datenschutzerklärung. Wer hätte das gedacht.

Die Datenschutzerklärung ist nicht genau oder vage beschrieben. So können Nutzer zum Beispiel nicht genau herauslesen was mit ihren Daten geschieht und wie lange sie gespeichert werden.

Innerhalb von vier Monaten soll Google nun die Datenschutzbestimmungen ändern und zwar soweit ich weiß in diesen Punkten:

Der Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken wie Produktentwicklung, Marketing oder Werbung soll vom Google Nutzer ausdrücklich zugestimmt werden.

Google sammelt auch Daten über nicht angemeldete Nutzer dieses soll eingeschränkt werden. Die gesammelten Informationen sollen nur zu Sicherheitszwecken genutzt werden.

Es soll dem Google-Nutzer freigestellt werden ob er Informationen, die er durch das Nutzen von Tools, preisgeben oder lieber anonym bleiben möchte.

Was sagt Google dazu:
Google ist darüber not amused. Besser noch Google äußert sich noch nicht einmal zu der Kritik. Der Bericht wird erstmal von Google geprüft, heißt es. Das hört sich nach einer längeren Wartezeit an.

Ok, Google ist groß aber nicht allmächtig. Ich bin gespannt wie dieses Problem gelöst wird und ob Google einlenkt.

Was das deutsche Recht betrifft so ist noch nicht ganz geklärt ob dieses überhaupt auf Googles Datenverarbeitung anwendbar ist. Auch dieses wird noch von den Bundesdatenschutzbeauftragten geprüft und ggf. vom Gericht geklärt.

In jedem Fall ist es ratsam sein Webprotokoll bei Google zu löschen.  Ich schrieb im Februar einen Artikel darüber. Hier steht unter anderem wie das Webprotokoll löschen könnt.

Soviel zum Thema Datenschutz und Google.

lg. Sue

Nüztliche Tipps und Tricks, verdien im www.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen