Donnerstag, 27. Dezember 2012

Also doch! Telefonnummernangabe für Online - Händler ist Pflicht!

Also doch, Telefonnummernangabe im Impressum ist Pflicht!

Online - Händer (Webseitenbetreiber) haben die Pflicht in ihrem Impressum, außer der E-Mail Adresse und den Wohnortangaben, nun auch eine Telefonnummer anzugeben. Es sei denn es ist gewährleistet eine Kundenanfrage innerhalb von 60 Minuten zu beantworten.

Geht das denn?

Laut Telemediengesetz muß jeder Webseitenbetreiber über ein Impressum verfügen, das ist bekannt. Nun wurde aber auch noch eine Frist von 60 Minuten festgelegt, in der ein Webseitenbetreiber erreichbar sein muß, sollte es jedwede Probleme mit der Webseite (Kaufbuttons, Links, Bestellungen o. ä.) geben.

Zunächst sind hier vermehrt Online-Händler gemeint. Für private Webseitenbetreiber, mit einer Hobby-Familien-Webseite gilt dieses Verordnung (noch) nicht. Hier reicht ein Impressum ohne private Telefonnummer.

Ende November 2012 wurde, mit Urteil vom 23.11.2012, Landgericht Bamberg entschieden dass nur die Angabe einer E-mail Adresse und der postalischen Adresse nicht mehr ausreicht. Diese gewährleistet, i. d. R., keine Beantwortung innerhalb von 60 Minuten. Mit einem Faxgerät wäre man auch relativ sicher. Vorraussetzung auch hier wieder, schnelle Erreichbarkeit, binnen 60 Minuten.

Hier hilft nur eines. Wer noch keines hat, sollte sich ein Zweittelefon anschaffen welches eigens für den Internetauftritt bestimmt ist. Immer daran denken, binnen 60 Minuten erreichbar zu sein ansonsten, droht sogar eine Unterlassungsklage vor dem Landgericht Bamberg.

Hier ist nochmal ein Impressum Generator von eRecht24.

Impressum-Generator

lg. Sue

Nützliche Tipps und Tricks, verdien im WWW. 

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